Alles, was Sie über Hunderassen wissen müssen.

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Hunderassen Verboten in Bayern, Was Du Wissen Musst

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Hunde, die in Bayern verboten sind

In Bayern gilt seit 2004 ein Gesetz, das die Haltung bestimmter Hunderassen einschränkt. Die sogenannten “Listenhunde” dürfen nur von bestimmten Personen und unter bestimmten Bedingungen gehalten werden. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, da diese Rassen als gefährlich gelten. Aber keine Sorge, nicht alle Hunde dieser Rassen sind automatisch böse!

Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Listen:

Liste 1

Hunde, die auf Liste 1 stehen, sind verboten, es sei denn, man erfüllt bestimmte Voraussetzungen. Zu diesen Hunden gehören:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullmastiff
  • Pit Bull Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • American Bulldog
  • Bullterrier

Liste 2

Auf Liste 2 stehen Hunderassen, bei denen der Gesetzgeber eine höhere Gefahr für die Öffentlichkeit sieht. Diese Hunde dürfen nur mit einem “Sachkundenachweis” gehalten werden. Das bedeutet, dass der Halter eine spezielle Ausbildung absolvieren muss und die Haltung seines Hundes durch die Behörden genehmigt werden muss. Zu diesen Hunden gehören:

  • Rottweiler
  • Dobermann
  • Mastiff
  • Bernhardiner
  • Hovawart
  • Boerboel
  • Kangal
  • Tosa Inu

Was bedeutet das für Hundehalter?

Wenn du einen Hund einer dieser Rassen halten möchtest, musst du bestimmte Regeln beachten.

Hunde auf Liste 1 sind grundsätzlich verboten. Du kannst diese Hunde nur dann halten, wenn du:

  • mindestens 18 Jahre alt bist
  • einen Sachkundenachweis vorlegst
  • eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro abschließt
  • eine behördliche Erlaubnis zur Haltung des Hundes erhältst
  • die Erlaubnis hast, den Hund an der Leine zu führen und einen Maulkorb zu tragen

Hunde auf Liste 2 müssen mit einem Sachkundenachweis gehalten werden. Das bedeutet, dass du:

  • mindestens 18 Jahre alt bist
  • eine spezielle Ausbildung zum Sachkundenachweis absolvierst
  • einen Nachweis über die Teilnahme an einem Wesenstest für deinen Hund erbringst
  • eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro abschließt
  • eine behördliche Erlaubnis zur Haltung des Hundes erhältst
  • die Erlaubnis hast, den Hund an der Leine zu führen und einen Maulkorb zu tragen

Wichtige Informationen

Die genauen Regeln und die Anforderungen für die Haltung von Listenhunden können je nach Landkreis in Bayern unterschiedlich sein. Es ist daher wichtig, sich vor dem Kauf eines Hundes bei der zuständigen Gemeindebehörde zu informieren.

Es ist auch wichtig zu wissen, dass das Gesetz nicht nur auf reinrassige Hunde zutrifft. Auch Mischlinge, die Merkmale einer Listenrasse aufweisen, können von den Regelungen betroffen sein.

Das Verbot bestimmter Hunderassen ist ein heikles Thema. Es gibt viele verschiedene Meinungen darüber, ob dieses Gesetz sinnvoll ist. Doch eins ist klar: Die Sicherheit der Bevölkerung muss gewährleistet sein. Wenn du einen Hund dieser Rassen halten möchtest, solltest du dich über die Regeln informieren und dich an die Vorgaben halten.

Alternativen zu Listenhunden

Es gibt natürlich viele andere tolle Hunderassen, die nicht auf den Listen stehen. Vielleicht ist ein Labrador, Golden Retriever oder ein Beagle genau das Richtige für dich.

Vor dem Kauf eines Hundes ist es wichtig, sich über seine Bedürfnisse und seinen Charakter zu informieren. So kannst du sicherstellen, dass du dem Hund ein glückliches und artgerechtes Leben bieten kannst.

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